Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden der ERWO Pharma GmbH

1. Allgemeines

1.1 ERWO Pharma GmbH erbringt ihre Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern im Einzelfall zwischen ERWO Pharma GmbH und dem Kunden nichts Abweichendes in einem getrennten schriftlichen Vertrag vereinbart wurde.

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert und wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ERWO Pharma GmbH hätte deren Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Lieferbedingungen

2.1 ERWO Pharma GmbH ist nicht zur Lieferung verpflichtet, sofern aus einem früheren Rechtsgeschäft mit dem Kunden noch offene Forderungen bestehen.

2.2 Verzögert sich die Lieferung durch einen bei ERWO Pharma GmbH eingetretenen Umstand, so kann der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 4 Wochen schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachfrist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Rücktrittserklärung des Kunden bei ERWO Pharma GmbH zu laufen. Lieferfristüberschreitungen bis zu 10 Tage hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass daraus ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht abgeleitet werden kann.

2.3 Die Angebote von ERWO Pharma GmbH sind freibleibend. Sie werden erst durch Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (Fax, e-Mail, Post) durch ERWO Pharma GmbH verbindlich. Als Lieferkondition gilt, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, EXW Pharma Logistik Austria GmbH, Wels, Österreich gemäß INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung.

2.4 ERWO Pharma GmbH liefert in Österreich Arzneispezialitäten nur an Bezugsberechtigte im Sinne der geltenden Gesetze. ERWO Pharma GmbH behält sich vor, Angaben zu überprüfen und/oder Bestellungen abzulehnen.

2.5 ERWO Pharma GmbH behält sich das Recht vor, Bestellmengen zu kürzen, sofern dem nicht eine getrennte schriftliche Vereinbarung zwischen ERWO Pharma GmbH und dem Kunden entgegen steht.

2.6 Rabatte für die bezogenen Produkte werden nur unter der Bedingung gewährt, dass diese Produkte ausschließlich an Endverbraucher (=Patienten) verkauft oder in einer sonstigen Weise an diese abgegeben werden. Im Falle eines Zuwiderhandelns steht ERWO Pharma GmbH ein Rückforderungsanspruch zu, der jederzeit geltend gemacht werden kann.

2.7 Angebote, Auslobungen oder Rabatte der ERWO Pharma GmbH, sofern sie nicht mit einem Datum in der Laufzeit begrenzt sind, gelten bis auf jederzeitigen und formlosen Widerruf.

3. Mängelrügen

3.1 Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen und dabei erkennbare Mängel spätestens innerhalb von acht Tagen schriftlich spezifiziert gegenüber ERWO Pharma GmbH anzuzeigen, andernfalls gilt die jeweils gelieferte Ware als genehmigt. Stellt ERWO Pharma GmbH die Mangelhaftigkeit einer vom Kunden gerügten Ware fest, erfolgt die Ersatzlieferung mangelfreier Ware nur Zug um Zug gegen Rücksendung der mangelhaften Ware.

3.2 Von der Anzeigepflicht des Kunden sind nur jene Mängel ausgenommen, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der oben genannten Frist entdeckt werden können. Diese Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ankunft der Ware am vereinbarten Bestimmungsort, unter genauer Bezeichnung des Mangels vom Kunden schriftlich gegenüber ERWO Pharma GmbH gerügt wurden.

3.3 Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sind in den Fällen der Genehmigung gemäß Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 ausgeschlossen. Die Mängelrüge hat ERWO Pharma GmbH nachweislich zuzugehen.

3.4 Auf Aufforderung von ERWO Pharma GmbH hat der Kunde Muster der mangelhaften Ware oder entsprechende Nachweise der Mangelhaftigkeit auf eigene Kosten an ERWO Pharma GmbH zu übermitteln.

3.5 Ab Feststellung eines Mangels durch den Kunden ist jegliche weitere Verfügung über die Ware, insbesondere deren weiterer Vertrieb bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche unzulässig.

3.6 Die Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur nach Aufforderung oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ERWO Pharma GmbH gestattet. Eine Annahme dieser Rücksendung bedeutet keine Anerkennung der geltend gemachten Mängel.

3.7 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, entbindet die erhobene Mängelrüge den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Im Falle einer ordnungsgemäß erhobenen und berechtigten Mängelrüge behält sich ERWO Pharma GmbH das Recht vor, entweder einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren oder Verbesserung bzw. Ersatzlieferung zu leisten oder aber die mangelhafte Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Der Nachweis, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, obliegt dem Kunden während der gesamten Dauer der Gewährleistungsfrist.

4.2 Jeder Schadenersatzanspruch des Kunden gegen ERWO Pharma GmbH ist mit dem Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Jedenfalls ist die Haftung der ERWO Pharma GmbH, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von ihr verschuldeter oder zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Eine Haftung der ERWO Pharma GmbH für entgangenen Gewinn, indirekten Schaden oder Mangelfolgeschaden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Bei einer von ERWO Pharma GmbH schuldhaft verursachten oder zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes oder des Arzneimittelgesetzes gilt die gesetzlich geregelte Haftung.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 ERWO Pharma GmbH behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten, vor. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, die von ERWO Pharma GmbH an ihn gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, sofern dem nicht eine getrennte Vereinbarung zwischen ERWO Pharma GmbH und dem Kunden entgegensteht. Er tritt ERWO Pharma GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. ERWO Pharma GmbH nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. ERWO Pharma GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Im Fall einer gerichtlichen Pfändung dieser Waren hat der Kunde ERWO Pharma GmbH unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen und bei der Geltendmachung ihres Vorbehaltseigentums entsprechend zu unterstützen.

6. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

Zur Abtretung von Rechten und Pflichten sowie Forderungen – sei es zur Gänze oder auch nur teilweise – bzw. zur Verpfändung an Dritte ist der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ERWO Pharma GmbH berechtigt, ausgenommen sind seine Geldforderungen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen mit der Kaufpreisforderung von ERWO Pharma GmbH ist dem Kunden untersagt, außer dieser wurde von ERWO Pharma GmbH schriftlich zugestimmt.

7. Verkürzung über die Hälfte

Dem Kunden steht, sofern dieser Ausschluss rechtlich möglich ist, die Anwendung der Laesio Enormis (Verkürzung um die Hälfte des wahren Wertes) nicht zu.

8. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsbestimmungen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (BGBl 1988/96) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.2 Gerichtsstand ist sachlich zuständige Gericht am Sitz von ERWO Pharma GmbH in Österreich.

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